Regelanpassung 2020/2021 für D-Touren

Für die Halara-Saison 2020/2021 haben sich die Organisierenden ein paar neue Regeln ausgedacht. Dies hat einerseits praktische Gründe aus den Erfahrungen der ersten Halara-Saison „der Neuzeit“ und soll andererseits das aufgrund der Coronasituation bereits gelebte Verhalten regelkonform machen. Nachdem das Stempeln während des ersten Lockdowns schwierig wurde, sind die viele Radelnde auf Fotos umgestiegen, die Ortsschilder oder Sehenswürdigkeiten mit Fahrrad und/oder Radelnden zeigen. Später in der Saison wurden nur noch die Touren gemeldet – teilweise mit Berichten. Es wurden fast nur D-Touren gefahren und diese Anpassungen gelten nur für D-Touren.

Für D-Touren reicht ein kleiner Bericht über die Tour, der mit der Wertung für die Halara-Community veröffentlicht wird. Der Bericht muß das Startdatum und die Startuhrzeit sowie Angaben zur gefahrenen Strecke und die gefahrenen Kilometer enthalten. Der Bericht darf darüber hinaus ausführlich sein und Fotos oder den gefahrenen Track enthalten. Als Bericht kann auch der ausgedruckte Wertungszettel weiterhin verwendet werden. Eine Urkunde gibt es für D-Touren nicht.

Die Regeln: (Stand 2020)

Die folgenden Regeln für die Touren sollen dazu dienen, vergleichbare Leistung, bei minimalem organisatorischem Aufwand ( für den Organisator) und maximale Freiheit (für den Teilnehmer) herzustellen. Die Regeln sollen im Prinzip, für alle in diesem Rahmen organisierten Touren gelten.

Hamburger Regeln für Langstreckenradtouren

Der Wertungszeitraum geht über das ganze Jahr (1.11. bis 31.10.)

Doppelzählung: Die Regeln gelten in der strengen Auslegung nur für die A-Touren. Die B-Touren sollen bewusst Gestaltungsspielraum eröffnen.

Teilnehmer: Die Regeln zu den Teilnehmern sollen bewirken, daß eine gewisse Gleichheit der Chancen zwischen Einzelfahrern und Gruppen besteht. Natürlich kann man in der Gruppe schneller fahren, aber wenn alle gemeinsam ankommen müssen, dann muß auf den Langsamsten gewartet werden und das Pannenrisiko steigt.

1. Es wird alleine oder als Gruppe mit 2-5 Fahrern gefahren.

2. Eine Gruppe soll geschlossen ankommen. Bei Ausfall einzelner Fahrer muss der Grund auf der Kontrollkarte vermerkt werden.

Verkehrsmittel (Rad): Bei der Ausarbeitung der Touren wurde von einem Rennrad mit Lichtanlage und Gepäckträger ausgegangen. Das Verkehrsmittel „Rad“ soll aber bewußt sehr frei definiert werden. Die Strecke muß aber aus eigener Kraft bewältigt werden.

3. Die Strecke ist mit dem Rad zu fahren. Die Benutzung anderer Verkehrsmittel ist nur gestattet wenn es für die spezielle Tour ausdrücklich zugelassen wird. Fluß- und Kanalfähren dürfen benutzt werden.

4. Als Rad wird jedes Gerät anerkannt, das nur mit menschlicher Muskelkraft angetrieben wird. Es sollte straßenverkehrstauglich sein (dieser Punkt liegt aber in der Verantwortung des Teilnehmers). Der Fahrzeugtyp muß auf der Kontrollkarte angegeben werden.

Strecke und Kontrolle: Da die Strecke nicht vorgeschrieben ist, kann jeder seinen Weg frei wählen. Der Organisator gibt zur Strecke allenfalls Hinweise. Das braucht aber niemanden davon abzuhalten, sich Streckenempfehlungen von anderen Teilnehmern geben zu lassen.

Die vorgeschriebenen Kontrollpunkte müssen allerdings angefahrenen und per Stempel und Unterschrift bestätigt werden. Doppelte Zählung von Streckenkilometern auf ein Fahrt werden ausgeschlossen (Man könnte sonst z.B. für Hamburg-Kiel eine Wertung bekommen und dann nach Flensburg weiter fahren und für Hamburg Flensburg noch mal eine Wertung bekommen)

5. Vorgeschrieben werden die Kontrollpunkte, ansonsten wird die Strecke und der Startzeitpunkt frei gewählt.

6. An den Kontrollpunkten wird die Uhrzeit und die Anzahl der Fahrer bestätigt

7. Kann am vorgeschriebenen Kontrollpunkt nicht gestempelt werden, dann ist im nächsten Ort zu stempeln. Der Grund ist dem Organisator auf der Kontrollkarte mitzuteilen.

8. Sofern vom Organisator nicht anders vorgegeben, kann die Strecke in beiden Richtungen gefahren werden.

9. Je Zeitpunkt darf nur auf einem HaLaRa – Kontrollzettel gefahren werden.

Unterstützung und Versorgung: Die Grundannahme bei der Gestaltung der Regeln, ist der einsame Radfahrer (ich und mein Fahrrad), der sich in jeder Situation selber helfen kann bzw. das nutzt, was sich ihm (oder ihr) am Wegesrand an Hilfestellung so bietet.

Auf keinen Fall sollen Begleitfahrzeuge ständig Windschutz bieten oder solchen Pannenservice bieten, daß sogar auf die Luftpumpe verzichtet werden kann.

Die Hilfe durch ein Begleitfahrzeug ist daher auf die Stempelstellen begrenzt.

Stempelstelle kann auch ein freiwilliger zusätzlicher Halt sein, den Ihr selber festlegt.

Die freiwilligen Stempelstellen sollen vor allem zusätzliche Informationen über den Tourverlauf geben und es ist sicher auch von allgemeinen Interesse , wo man z.B. an der Strecke gut frühstücken kann.

10. Hilfestellung von Begleitfahrzeugen oder „fremden“ Radfahrern auf der Strecke ist unzulässig. (Hinweis: Ihr könnt schon mal bei zufällig getroffenen Trainingsgruppe ein Stück mitfahren, wenn Ihr die Leute aber als Windschatten bestellt, hört der Spaß auf.)

11. An den Stempelstellen darf Unterstützung auch durch ein Begleitfahrzeug gewährt werden.

12. Das ortsfeste Angebot (Läden , Restaurants, Hotels usw.) darf genutzt werden. Diese Hilfeleistung kann mit Stempel, auf der Kontrollkarte vermerkt werden.

Wertungszeitraum / Organisation: Nach erfolgreich absolvierter Tour, schickt Ihr den Kontrollbogen an den Organisator. Der Organisator prüft die Kontrollkarte auf Plausibilität und Vollständigkeit der Angaben. Er teilt das Ergebnis dem Teilnehmer bzw. dem Ansprechpartner der Gruppe schriftlich mit (z.B. Leistungsbestätigung und den aktuellen Stand der Gesamtwertung).

Zum Jahresende gibt es dann die Gesamtwertung.

Ich hoffe alle TeilnehmerInnen benutzen nur ihr Fahrrad und alle Angaben sind klar und plausibel. Ist das nicht der Fall und der Organisator lehnt die Registrierung ab, dann gibt es eine zweite Instanz aus den erfolgreichen Teilnehmern.

13. Die Tour darf mehrfach gefahren werden. Der Wertungszeitraum beginnt am 1.November und endet am 31.Oktober.

14. Der Kontrollzettel soll vom Zielort oder spätestens eine Woche nach der Tour an die Organisatoren geschickt werden, fotografiert/gescannt per E-Mail oder per Post an oben angegebene Email- oder Postadresse.

15. Die Tour wird in eigner Verantwortung gefahren. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Organisator.

16. Der Organisator prüft die Kontrollkarten auf Plausibilität und teilt das Ergebnis dem Teilnehmer bzw. dem Ansprechpartner der Gruppe mit. Außerdem verschickt der Organisator am Saisonende eine Wertungsliste. Sollte der Organisator die Registrierung ablehnen, kann der Teilnehmer einen, und der Organisator zwei Prüfer aus dem Kreis der registrierten Teilnehmer benennen. Die insgesamt drei Prüfer entscheiden dann endgültig über die Registrierung der durchgeführten Fahrt.


Regelanpassung 2020/2021 für D-Touren

Für D-Touren reicht ein kleiner Bericht über die Tour, der mit der Wertung für die Halara-Community veröffentlicht wird. Der Bericht muß das Startdatum und die Startuhrzeit sowie Angaben zur gefahrenen Strecke und die gefahrenen Kilometer enthalten. Der Bericht darf darüber hinaus ausführlich sein und Fotos oder den gefahrenen Track enthalten. Als Bericht kann auch der ausgedruckte Wertungszettel weiterhin verwendet werden. Eine Urkunde gibt es für D-Touren nicht.